K-23: Kupferrolle für Dachfläche zum kleben K-22: Kupferrolle First Optimal-Rustikal Z-1-3: Kupferrolle als Dach Schmutz-Schutz und Belüftungsband Z-1-3: die Kupferrolle als Dach Schmutz-Schutz und Belüftungsband  AGB & Datenschutz  Z-1-1: Kuper Firstabdeckung Parallel 39 lang - 2 Falten Z-1-2: Kuper Firstabdeckung Konisch 39 lang - 2x4 Falten Z-1-4: Kupferrolle für Ton-Ziegel-Pfannen

 

Die hier vorgestellten Dachelemente sind die Produkte der Aktiv-Dach-UG (haftungsbeschränkt)
(Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Aktiv-Dach-UG (haftungsbeschränkt) erfolgen  ausschließlich auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung unserer allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (allgemeine Geschäftsbedingungen). Die Geltung anderer Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, soweit wir diesen nicht schriftlich zugestimmt haben. Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen eines kaufmännischen Kunden wird hiermit widersprochen.
(2) Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
(3) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten  auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Die derzeit gültigen AGB sind jederzeit auf unserer Webseite abrufbar oder können über uns angefordert werden.
(5) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB  und / oder des durch sie ergänzten Vertrags unwirksam, so wird dadurch  die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese AGB bleiben im übrigen für beide Teile wirksam. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine  neue Bestimmung zu vereinbaren, die rechtswirksam ist und dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt entsprechend für die Unvollständigkeit bzw. Lückenhaftigkeit unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des durch sie ergänzten Vertrages.


§ 2 Angebot und Annahme (Vertragsabschluss)

 

(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten es  uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne  gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
(2) Der Vertrag mit dem Besteller kommt erst im Zeitpunkt der Lieferung oder der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns zustande. Eine Online-Bestellbestätigung gilt nicht als Auftragsbestätigung, sondern hat lediglich Übersichts-Charakter.
(3) Bestellungen per Telefon, Fax oder Internet (Online)  können kundenseitig ohne Grund und ohne Konsequenzen innerhalb von 30 Minuten nach Bestellung wieder storniert werden. Postbestellungen nur am Tag der Briefaufgabe (laut  Poststempel) und dies nur fernschriftlich, telefonisch oder per E-mail. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde nach Ablauf dieser Frist für 30 Tage einseitig an seine Bestellung gebunden.
(4) Bestellungen werden nur akzeptiert, wenn der Besteller gleichzeitig der rechtmäßige  Rechnungsempfänger ist bzw. diesen formal-juristisch und  schriftlich belegbar vertritt. Bestellungen eines Lieferempfängers mit anderslautendem  Rechnungsempfänger werden  abgelehnt. Kaufmännische Kunden müssen sich und ihre  Einkaufsbefugnis schriftlich belegen können (Kopie Gewerbeschein,  Handelsregisterauszug etc.)



§ 3 Preise -  Zahlungsbedingungen

(1) Alle unsere Preisangaben sind brutto, also inklusive der in Deutschland
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bestellungen werden zum jeweils am  Tage der Lieferungs- bzw. Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz abgerechnet.
(2) Wir behalten und das Recht vor, unsere Preise  angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder  Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
(3) Alle Logistikkosten trägt der Kunde. Wir weisen den Kunden vor Vertragsschluss auf gesondert entstehende Logistikkosten hin. Den  Logistikkosten liegen die vom Lieferanten, also von uns, tatsächlich berechneten Kosten zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen  unserer schriftlichen Bestätigung.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(5) Unsere Forderungen werden zum vereinbarten Zeitpunkt oder mit Zugang der Rechnung netto (ohne Abzug) fällig. Kommt der Besteller in  Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, bei Verbrauchergeschäften Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten und bei Handelsgeschäften in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.
(6) Der Kaufpreis kann entweder per Nachnahme oder mittels elektronischem Lastschriftverfahren (ELV) entrichtet werden. Sollte beim ELV eine Lastschrift trotz ordnungsgemäßer Ermächtigung zurückgegeben werden, so stellen wir dem Besteller die Bankspesen in Rechnung. In diesem Fall ist die Bank ermächtigt, uns den Namen und die Anschrift des Bestellers mitzuteilen.
(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zudem steht die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts dem Besteller nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(8) Die Bestellungen sind entweder vor Lieferung per Banküberweisung bzw. Lastschriftverfahren oder - bei Lieferung - per Nachnahme zu zahlen. Abweichungen hiervon sind für Stammkunden möglich. Entsprechende Sonderkonditionen, insbesondere Lieferung auf  Rechnung, bedürfen aber unserer schriftlichen Zustimmung.


§ 4 Lieferung

(1)  Lieferzeiten werden unverbindlich angegeben und stellen lediglich eine  unverbindliche Einschätzung dar. Für die Einhaltung der Lieferfristen  übernehmen wir daher nur dann Gewähr, wenn dies ausdrücklich vertraglich  vereinbart wurde.
(2) Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist  auf Umstände zurückzuführen, die von uns nicht zu vertreten sind, insbesondere höhere Gewalt,  Arbeitskampf, Feuer etc., so wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Überschreiten die Verzögerungen  den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des  betroffenen Vertragsgegenstands vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige und weitere Ansprüche  bestehen dann wechselseitig nicht.
(3) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von uns sofort bei Lieferung in Rechnung gestellt werden.


§ 5 Gefahrenübergang, Versand

(1) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist bei  Zustande-kommen eines Vertrages unser Firmensitz (Döbereinerstraße 12, 95213 Münchberg) Erfüllungsort. Mit Versendung der Ware oder Erbringung einer Dienstleistung  geht die Gefahr auf den Besteller über.
(2) Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Besteller über.  In diesem Fall tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung bei uns oder  bei Dritten trägt der Besteller. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Besteller bleibt unberührt.


§ 6 Versicherung

Versicherungen gegen Schäden aller Art erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Rechnung.


§ 7 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

(1) Die  Mängelgewährleistung richtet sich vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen  nach den gesetzlichen Regelungen.
(2) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen, soweit es sich um kaufmännische  Kunden handelt, voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB  geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und fristgemäß nachgekommen ist.
(3) Hat ein Kaufmann die neu hergestellte Kaufsache in Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit erworben, so beträgt die  Gewährleistungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn ein Jahr. Handelt es sich hingegen um eine gebrauchte Sache, so ist jede  Gewährleistung ausgeschlossen.
(4) Liegt ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) vor, beträgt die Gewährleistungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn bei neuen Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Alle Schadensersatzansprüche, die über den in § 475 I BGB genannten Verbrauchermindestschutz hinausgehen, sind ausgeschlossen.
(5) Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer  Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung  berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis  zur Höhe des Kaufpreises.
(6) Sind wir zur Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht  bereit oder in der Lage, insbesondere wenn sich diese über angemessene Fristen  hinaus aus Gründen verzögert, die wir zu vertreten haben - so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
(7) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen, weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen  Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
(8) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von uns, unseren Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruht.
(9) Handelsübliche materialbedingte Struktur-, Farb- und  Gewichtsabweichungen bleiben vorbehalten.


§ 8  Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir  behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum vollständigen
Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller  vor.
Der Besteller ist bis zu  diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir die Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte  nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im  ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch  bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags  (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns  jedoch, die  Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug  gerät oder insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt  ist oder Zahlungseinstellung des  Bestellers vorliegt. Ist dies der Fall, können wir  verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren  Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen  Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Gleichzeitig sind wir berechtigt, die Abtretung der Forderung selbst offen zulegen und diese einzureichen.
(4) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch  den Besteller wird
stets für uns  vorgenommen. Erlischt unser Eigentum oder Miteigentum, also das Eigentum oder Miteigentum der Aktiv-Dach-UG (haftungsbeschränkt), durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung mit nicht uns gehören der Ware gemäß den §§ 947, 948 BGB, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum oder Eigentum des Bestellers an einer einheitlichen Sache wertanteilsmäßig in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes auf uns übergeht. Dieser Übergang  erfolgt jedoch ohne Verpflichtungen jeglicher Art für uns. Der Besteller verwahrt unser jeweilig entstandenes Miteigentum oder Eigentum unentgeltlich für die Aktiv-Dach-UG (haftungsbeschränkt).
(5) Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem  Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer  Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 9 Gerichtsstand

(1) Soweit  der Besteller Kaufmann ist, ist unser Firmensitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt den Besteller auch an seinem Wohnsitzgerichtsstand zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


§ 10 Datenschutz

(1) Die  Aktiv-Dach-UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, die vom Besteller für die Geschäftsabwicklung angegebenen personenbezogenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu speichern und zu verarbeiten.
(2) Die Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für die Geschäftsbeziehung zum Besteller verwendet. Die Aktiv-Dach-UG (haftungsbeschränkt) versichert, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben, verkauft oder weiterverarbeitet werden.
(3) Auf dieser Webseite werden keine weiteren personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies gilt auch für die IP-Adresse. Für weitere Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an den Seitenbetreiber.

 

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